Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

In unserer Kanzlei beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber umfassend im Arbeitsrecht – auch vor den zuständigen Arbeitsgerichten.

Kündigung erhalten? Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

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Beratungsgespräch im Arbeitsrecht

Kündigung erhalten?

Jetzt richtig handeln

Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, ist zunächst zu prüfen, ob diese der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform entspricht. Nur dann kann sie rechtliche Wirkung entfalten. Darüber hinaus ist schnelles Handeln entscheidend: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

In einem persönlichen Beratungsgespräch analysiere ich Ihre individuelle Situation. Bei Bedarf erhebe ich für Sie Kündigungsschutzklage und vertrete Ihre Interessen konsequent im gerichtlichen Verfahren. Ziel ist stets eine an Ihrer persönlichen Situation und der jeweiligen Prozesslage orientierte, sachgerechte Lösung.

Tätigkeitsschwerpunkte

Typische Themen im Arbeitsrecht

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Kündigung & Beendigung

  • Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Änderungskündigung
  • Abmahnung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Schwerbehinderung (Sonderkündigungsschutz)

Vertrag & Vergütung

  • Arbeitsvertrag (Gestaltung, Prüfung, Verhandlung)
  • Dienstvertrag
  • Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Gratifikation und Sonderzahlung
  • Dienstwagen
  • Arbeitszeugnis

Arbeitszeit & Arbeitsalltag

  • Arbeitszeitregelungen
  • Überstunden & Mehrarbeit
  • Urlaub
  • Teilzeitrecht
  • Homeoffice & mobiles Arbeiten
  • Versetzung & Weisungsrecht des Arbeitgebers
  • Beschäftigungsanspruch

Das ist keine abschließende Aufzählung, sondern soll Ihnen nur einen kleinen Einblick in die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei geben.

Vorbereitung

Welche Unterlagen benötigen wir für eine erste Beratung nach Erhalt einer Kündigung?

Bringen Sie diese Unterlagen zur Beratung mit oder senden Sie sie vorab per E-Mail.

  • Kündigungsschreiben
  • ggf. Abmahnschreiben
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate

Sie haben Fragen zu Ihrem Fall?

Rufen Sie mich an oder schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen.