Das Arbeitsrecht – Vertretung und Beratung

In unserer Kanzlei beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber umfassend im Arbeitsrecht. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen unter anderem Angelegenheiten rund um

  • Abmahnung
  • Abfindung
  • Änderungskündigung
  • Arbeitsvertrag (Gestaltung, Prüfung, Verhandlung)
  • Arbeitszeitregelungen
  • Aufhebungsvertrag
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Beschäftigungsanspruch
  • Dienstvertrag
  • Dienstwagen
  • Gratifikation und Sonderzahlung
  • Homeoffice & mobiles Arbeiten
  • Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Schwerbehinderung (Sonderkündigungsschutz)
  • Teilzeitrecht
  • Überstunden & Mehrarbeit
  • Urlaub
  • Versetzung & Weisungsrecht des Arbeitgebers
  • Arbeitszeugnis

Das ist keine abschließende Aufzählung, sondern soll Ihnen nur einen kleinen Einblick in die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei geben.

Wir vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten zudem vor den zuständigen Arbeitsgerichten.

Kündigung erhalten? Jetzt richtig handeln.

Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, ist zunächst zu prüfen, ob diese der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform entspricht. Nur dann kann sie rechtliche Wirkung entfalten. Darüber hinaus ist schnelles Handeln entscheidend: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

In einem persönlichen Beratungsgespräch analysiere ich Ihre individuelle Situation. Bei Bedarf erhebe ich für Sie Kündigungsschutzklage und vertrete Ihre Interessen konsequent im gerichtlichen Verfahren. Ziel ist stets eine an Ihrer persönlichen Situation und der jeweiligen Prozesslage orientierte, sachgerechte Lösung.

Unterlagen für die Erstberatung

Für eine erste Beratung nach Erhalt einer Kündigung bringen Sie bitte – soweit vorhanden – folgende Unterlagen mit:

  • Kündigungsschreiben
  • ggf. Abmahnschreiben
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate

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