Erstberatung & Honorar

Eine Erstberatung ist für viele Mandanten der erste und wichtigste Schritt, um rechtliche Klarheit zu gewinnen. In diesem Gespräch geht es nicht nur darum, den Sachverhalt kurz zu erörtern, sondern vor allem darum, die rechtliche Ausgangslage zu bewerten, Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und ein sinnvolles weiteres Vorgehen zu skizzieren. Die Erstberatung stellt eine pauschale und überschlägige Einstiegsberatung dar. Sie dient dazu, einen ersten rechtlichen Überblick zu vermitteln, ohne eine umfassende oder vertiefte Prüfung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2007 – Az. I ZR 137/05, AnwBl 2007, 870). Die Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher ist gesetzlich gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf maximal 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.

Unsere Erstberatung kostet 130 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Uns ist bewusst, dass manche Anwälte eine Erstberatung kostenlos anbieten. Dabei stellt sich jedoch die berechtigte Frage, ob eine solche kostenlose Beratung tatsächlich die Qualität liefern kann, die sich ein Mandant zu Recht wünscht. Eine fundierte Erstberatung erfordert eine Vorbereitung, die Prüfung von Unterlagen sowie eine rechtliche Einordnung des individuellen Falls. Dieser Aufwand ist erheblich und lässt sich nicht in wenigen Minuten oberflächlich abhandeln.

Wir setzen daher auf Transparenz und Qualität. Für 130 Euro erhalten Sie bei uns eine strukturierte und sorgfältig vorbereitete Erstberatung, die Ihnen eine verlässliche Orientierung bietet und eine solide Grundlage für Ihre weitere Entscheidung schafft.

Erleben Sie die Vorteile unserer Erstberatung mit klarem Mehrwert.

Individuelle Analyse Ihrer rechtlichen Situation.

Transparente Kostenaufstellung ohne versteckte Gebühren.

Persönlicher Ansprechpartner für Ihre Anliegen.

Honorar
nach Erstberatung

Das Honorar wird bei uns grundsätzlich gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach dem Gegenstands- oder Streitwert berechnet.

Abweichend hiervon können Sie jedoch vor der Mandatserteilung Ihren Wunsch bezüglich der Honorargestaltung äußern. Sollte es im Rahmen der Honorarverhandlung zu einer Übereinkunft kommen, so wird eine schriftliche Vergütungsvereinbarung in Form eines Stundenhonorars oder einer Pauschalvergütung geschlossen.

Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe

Sofern Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Erstberatung zu tragen, so können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Wenn Ihr Antrag positiv beschieden wird, zahlen Sie lediglich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 15 Euro.

Bitte lassen Sie uns den Berechtigungsschein zur Erstberatung zukommen. Die Erstberatung kostet Sie dann nur 15 €.

Sollte es in Ihrer Rechtsstreitigkeit zu einem Gerichtsverfahren kommen, haben Sie die Möglichkeit – je nach Verfahrensart – Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Im Falle von Bedürftigkeit wird Ihr Antrag positiv beschieden, sofern für Ihren beabsichtigten Rechtstreit hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und er nicht mutwillig erscheint. Wir können mit Ihnen und für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe stellen. Das erforderliche Formular für die Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten Sie bei uns.